Verfahrensrecht: Steuerliche Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig

Nach der am 31.1.2024 veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 10.5.2023, 8 K 816/20, ist die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung. 

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Erinnerung: Energierechtliche Meldefristen zum 31.03.2025

Zum 31. März 2025 laufen wichtige energierechtliche Meldefristen ab. Betreiber von KWK-Anlagen sowie stromintensive Unternehmen sollten dringend ihre Meldepflichten beachten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen kurzen Überblick darüber, welche Fristen es zu beachten gilt und welche Konsequenzen bei einer Nichtbeachtung drohen.

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Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen

Nach der am 27.6.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 10.4.2024, I R 67/23, ist für die Beurteilung der steuerlichen Anerkennung einer Teilwertabschreibung auf Rückzahlungsansprüche bei Kapitalüberlassungen im Konzern entscheidend, ob das zugeführte Kapital dauerhaft in das Vermögen der empfangenden Gesellschaft übergehen sollte und eine Rückzahlung nicht beabsichtigt war oder ob die Beteiligten - im Sinne einer ernstlichen Abrede - von der Überlassung von Kapital auf Zeit ausgegangen sind und davon ausgehen konnten, dass der Darlehensvertrag durchgeführt, insbesondere also das Darlehen zurückgezahlt wird. 

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Umfang des Anspruchs auf Herausgabe von Informationen im Rahmen einer Außenprüfung

Nach der am 30.11.2023 veröffentlichten Entscheidung des FG Düsseldorf v. 9.2.2022, 4 K 641/20 AO, kann ein Steuerpflichtiger nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO vom Finanzamt Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten erhalten, die beispielsweise im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum von ihm erhoben worden sind. Ein allgemeines Akteneinsichtsrecht oder die Auskunft über Methoden und Kriterien sowie die Tragweite und Auswirkungen der verwaltungsinternen Datenverarbeitung bei der Außenprüfung besteht über den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO nicht. 

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Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde ins Leben gerufen, um verschiedene bestehende Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien zusammenzuführen. Dieses neue System bietet Eigentümern die Möglichkeit, ihre Gebäude energieeffizient zu modernisieren und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten. Seit dem 1. Januar 2024 gelten aktualisierte Förderbedingungen, die sowohl Eigenheimbesitzer als auch Unternehmen und Kommunen ansprechen sollen

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Jahressteuergesetz 2024: Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen

Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 traten zum 5. Dezember 2024 zahlreiche Änderungen im deutschen Steuerrecht in Kraft. Ziel ist es, die Vorschriften an neue EU-Vorgaben anzupassen sowie auf aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu reagieren. Auch sollen die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Privatpersonen insbesondere hinsichtlich eines Abbaus der Bürokratie modernisiert werden.

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EuGH: Der Begriff der Kundenanlage im EnWG ist rechtswidrig

Mit Urteil vom 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-293/23 entschieden, dass der deutsche Begriff der Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nicht mit europäischem Recht, insbesondere der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/944), vereinbar ist. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Betreiber dezentraler Energieversorgungssysteme, wie etwa in Wohnquartieren, Gewerbegebieten oder Industrieparks.

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Erreichen der Beteiligungsschwelle gem. § 8b Abs. 4 S. 6 KStG beim sog. Blockerwerb (von mehreren Veräußerern)

Die Revision hat keinen Erfolg. Nach Ansicht des erkennenden Senats hat das vorinstanzliche FG hat dem Klagebegehren ohne Rechtsfehler entsprochen, da die in § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG angeführte Beteiligungsschwelle (10 % des Grund- oder Stammkapitals) durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang auch dann erreicht werden kann, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind. 

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Vorrang erneuerbarer Energien gegenüber Denkmalschutz

In seinem Urteil vom 30.11.2023 (Az.: 28 K 8865/22) entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass erneuerbare Energien im Rahmen einer Schutzgüterabwägung nunmehr gegenüber denkmalschutzrechtlichen Belangen als vorrangig anzusehen sind. Nur noch ausnahmsweise kann der Denkmalschutz aufgrund besonderer Umstände ein Ergebnis zum Nachteil der erneuerbaren Energien begründen.

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Meldefrist: Jahresmeldung für die EEG-Förderung

Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber einmal im Jahr alle Informationen zur Verfügung stellen, die dieser für die Berechnung und Auszahlung der EEG-Förderung benötigt. Die Meldung ist notwendig für die Endabrechnung und muss entsprechend den Vorgaben des § 71 Abs. 1 EEG 2023 bis zum 28.02.2025 erfolgen.

Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick darüber verschaffen, wer von der Meldefrist betroffen ist und welche Informationen die Meldung enthalten muss.

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Die Erweiterung einer Anschlussprüfung

Die Revision hat keinen Erfolg. Nach Ansicht des erkennenden Senats bedarf die Erweiterung einer
nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre keiner besonderen Begründung. Anschlussprüfungen sind nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässig. Weder der AO noch der BpO 2000 ist zu entnehmen, dass Außenprüfungen nur in einem bestimmten Turnus oder mit zeitlichen Abständen erfolgen dürfen (vgl. z. B. BFH v. 15.6.2016, III R 8/15, BStBl II 2017, 25; v. 15.10.2021, VIII B 130/20, BFH/NV 2022, 97).

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PDF als zwingendes Dateiformat elektronischer Dokumente

Nach der am 19.9.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 30.8.2024, V R 1/24, ist ein elektronisches Dokument jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann im Sinne des § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) genannten Dateiformate in der elektronischen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Ein Dokument, das bei einem Gericht nicht in dem nach § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO i.V.m. § 2 Abs. 1 ERVV vorgeschriebenen Dateiformat PDF eingereicht wird, ist danach nicht formgerecht und wird nicht wirksam an das Gericht übermittelt.

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Neues Energieeffizienzgesetz: Meldepflicht zu 01.01.2025 für Abwärme und mögliche Sanktionen – Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Das am 17. November 2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt viele Unternehmen in Deutschland vor neue Herausforderungen. Insbesondere die in § 17 EnEfG geregelte Plattform für Abwärme bringt weitreichende Pflichten mit sich, die Unternehmen unbedingt im Blick haben sollten. Diese Vorschriften bieten jedoch auch Chancen, um die Energieeffizienz zu steigern und durch frühzeitige Beratung rechtliche Risiken zu minimieren. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Neuerungen und bieten Ihnen erste Lösungsansätze.

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Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen

Nach der am 27.6.2024 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 10.4.2024, I R 67/23, ist für die Beurteilung der steuerlichen Anerkennung einer Teilwertabschreibung auf Rückzahlungsansprüche bei Kapitalüberlassungen im Konzern entscheidend, ob das zugeführte Kapital dauerhaft in das Vermögen der empfangenden Gesellschaft übergehen sollte und eine Rückzahlung nicht beabsichtigt war oder ob die Beteiligten im Sinne einer ernstlichen Abrede von der Überlassung von Kapital auf Zeit ausgegangen sind und davon ausgehen konnten, dass der Darlehensvertrag durchgeführt, insbesondere also das Darlehen zurückgezahlt wird.

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Unternehmenschancen im Zeichen des Klimaschutzes: Eine Betrachtung von Klimaschutzverträgen

Die Bundesregierung hat ein wegweisendes Förderprojekt ins Leben gerufen, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Produktion klimafreundlicher zu gestalten: die Klimaschutzverträge. Diese innovative Förderinitiative, verwaltet durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), bietet energieintensiven Industrieunternehmen die Möglichkeit, die höheren Kosten einer klimaneutralen Produktion zu überwinden und gleichzeitig ihren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.

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Neue wirtschaftliche Chancen - Freihandelsabkommen mit Neuseeland 2024

Am 09.07.2023 hat der Europäische Rat ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland ratifiziert. Das Freihandelsabkommen, welches noch dieses Jahr in Kraft treten soll, eröffnet Unternehmen, Landwirten und VerbraucherInnen neue wirtschaftliche Chancen, in dem neue Handels- und Ausfuhrmöglichkeiten geschaffen werden. Die EU berechnet Wachstumschancen für den bilateralen Handel von bis zu 30 % und eine Steigerung jährlicher EU-Ausfuhren um bis zu 4,5 Milliarden Euro.

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Meldefristen: Angaben zu gelieferten Energiemengen gemäß § 52 Abs. 2 EnfG

Die besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnfG) gewährt stromkostenintensiven Unternehmen eine Begrenzung der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netz-Umlage gemäß § 2 Nr. 17 EnFG. Unternehmen, die die Begrenzungen in Anspruch nehmen, treffen gesonderte Mitteilungspflichten. Eine solche Meldefrist läuft derzeit bis zum 31.05.2024, in der die betroffenen Unternehmen ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbst verbrauchten Strommengen sowie der an Dritte weitergeleiteten Strommengen je nach Abnahmestellen mitteilen müssen.

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Besteuerung von Ausschüttungen in der Organschaft bei wechselseitiger Beteiligung

Nach der am 27.11.2023 veröffentlichten Entscheidung des FG Köln vom 15.6.2023, 10 K 1196/17, sind auch im Fall wechselseitiger Beteiligungen im Organkreis die Beteiligungsgrenzen im Sinne des § 8b Abs. 4 KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG anzuwenden und können eine Doppelbesteuerung auslösen. Auch für organschaftlich verbundene Unternehmen stellen diese Regelungen - als bewusste gesetzgeberische Entscheidung - daher eine Ausnahme von der Einmalbesteuerung dar.

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Wachstumschancengesetz nach langem Streit verabschiedet

Nach der Zustimmung des Bundesrates am 22.03.2024 wurde das umstrittene Wachstumschancengesetz nun in seiner endgültigen Fassung verabschiedet. Das Hauptziel des Gesetzes besteht darin, die deutsche Wirtschaft zu modernisieren und zu stärken. Dies soll durch eine Vielzahl von steuerlichen Vereinfachungen und Entlastungen für Unternehmen in den Einzelsteuergesetzen erreicht wer-den. Das Wachstumschancengesetz wurde am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.

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