Der Koalitionsvertrag 2025 - Geplante Neuerungen im Arbeitsrecht

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Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Das Mitgliedsvotum der SPD Mitglieder steht noch aus, gleichwohl lohnt sich bereits ein Blick, denn der Koalitionsvertrag 2025 sieht umfassende Reformen im Arbeitsrecht vor.

Ein zentrales Ziel ist die Stärkung der Tarifbindung. Künftig sollen öffentliche Aufträge, ab einem bestimmten Auftragsvolumen, nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebunden sind.

Darüber bekennt sich die Koalition zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Bestimmung der Höhe des Mindestlohns soll weiterhin durch die unabhängige Mindestlohnkommission erfolgen,

Im Bereich des Arbeitszeitrechts plant die Regierung eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes. Dabei soll insbesondere die Flexibilität erhöht und Vertrauensarbeitszeit weiterhin ermöglicht werden. Es soll eine soll eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gelten. Gleichzeitig soll die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung gesetzlich geregelt werden, wobei ein angemessener Übergangszeitraum vorgesehen ist.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der betrieblichen Mitbestimmung. Die Koalition beabsichtigt, die Rechte der Beschäftigtenvertretungen auszubauen und die Digitalisierung der Betriebsratsarbeit voranzutreiben. Virtuelle Betriebsratssitzungen sollen dauerhaft ermöglicht werden.

Es sollen steuerliche Anreize für mehr Arbeit gesetzt werden, indem Überstundenzuschläge steuerfrei gezahlt werden. Durch die Einführung einer Aktivrente sollen Rentner bis zu 2000,00€ monatlich steuerfrei hinzuverdienenden können.

Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs soll das Qualifizierungschancengesetz weiterentwickelt und die berufliche Weiterbildung stärker gefördert werden. Auch Zugewanderte sollen künftig leichter Zugang zu Arbeitsmarkt, beispielsweise durch schnellere Anerkennung von Abschlüssen, und Qualifizierungsmaßnahmen erhalten.

Schließlich setzt sich der Koalitionsvertrag für mehr Gleichstellung und gegen Diskriminierung im Arbeitsleben ein. Das AGG soll überarbeitet und der Diskriminierungsschutz erweitert werden. Im Zuge der Digitalisierung des Arbeitsrechts sollen Schriftformerfordernisse abgebaut werden. Die telefonische Krankschreibung soll, mit Einschränkungen, weiterhin möglich bleiben.

Der Koalitionsvertrag sieht eine Vielzahl von interessanten, begrüßenswerten Veränderungen und Nachbesserungen vor, welche nach Aussage der Parteien zügig umgesetzt werden sollen. Die konkrete Ausgestaltung im Einzelnen bleibt abzuwarten.

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