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STEUERSTREIT & STEUERSTRAFVERFAHREN

Steuerrecht ist unsere Leidenschaft! Im Umgang mit den Finanzbehörden können wir auf langjährige Erfahrungen, teilweise sogar als ehemalige Finanzbeamte, zurückgreifen. Die Vertretung unserer Mandanten gegenüber den Finanzbehörden (Finanzämter und Hauptzollämter) sowie vor den Finanzgerichten (Finanzgerichte und Bundesfinanzhof) gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Dabei vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen selbst oder werden als Spezialisten im Einzelfall durch den laufenden Steuerberater hinzugezogen, wenn vermeintlich nichts mehr geht.

Wir unterstützen Sie bei allen steuerlichen Einzelfragen und bei der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt oder dem Hauptsollamt (z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung) bis vor die Finanzgerichte. Auch in steuerstrafrechtlichen Verfahren unter Beteiligung von Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Steuer- und Zollfahndung, Polizei) verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise und übernehmen auch gerne Ihre Verteidigung.