Steuerdaten aus Dubai zur Auswertung an die Finanzbehörden der Länder übermittelt

Nach einer am 16.06.2021 veröffentlichten Mitteilung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am gleichen Tag die bereits im Februar 2021 erworbenen Steuerdaten aus Dubai nach einer internen Aufbereitung zur Auswertung an die Finanzbehörden der Länder übermittelt. Dort sollen diese Daten auf steuerstrafrechtliche Aspekte geprüft und über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entschieden werden. Das BMF hatte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits am 14.01.2021 damit beauftragt, die Verhandlungen mit einem anonymen Informanten zu führen und die Daten zu erwerben. Nach Abschluss der Verhandlungen hat das BZSt die Daten am 10.02.2021 erworben. In den Daten sollen umfassende Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten sein, die über Vermögen in Dubai verfügen.

Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Ankauf von Steuerdaten-CDs

Mithilfe der erworbenen Daten sollen u.a. Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung aufgedeckt werden. Die Daten können Erkenntnisse über unbekannte Vermögenswerte liefern und Rückschlüsse auf nicht erklärte Einnahmen. Das Durchleuchten von grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt nach Ansicht des BMF den Steuervollzug sicher und vermeidet somit hohe Steuerausfälle. Dies hat sowohl für das BMF als auch das BZSt hohe Priorität. Nach Angaben in der Presse habe der jetzige Ankauf der Steuerdaten rd. 2 Mio. Euro gekostet. In der Vergangenheit hatten jeweils nur die Bundesländer Steuerdaten-CDs gekauft, nun erfolgte erstmalig ein Ankauf durch den Bund.

Hinweis des Fachanwalts für Steuerrecht

Der Ankauf der Steuerdaten aus Dubai wurde durch den Finanzminister – knapp drei Monate vor der Bundestagswahl – sehr medienwirksam verkündet. Mit den zahlreichen – tiefgreifenden – Gesetzesänderungen, die derzeit auch noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren sind, scheint das BMF seinen Aktivitätsstatus auf allen Gebieten des Steuerrechts und ein auffällig hohes Arbeitspensum so kurz vor Ende der Legislaturperiode unter Beweis stellen zu wollen.

Für betroffene Steuerpflichtige bedeutet der Ankauf der Steuerdaten-CD und deren angekündigte Auswertung durch die Finanzbehörden die Gefahr einer Tatentdeckung, die nur durch eine wirksame und rechtzeitige Selbstanzeige gem. § 371 AO verhindert werden kann.

Der Autor: Dr. Alexander Kersten - Rechtsanwalt, Steuerberater und geschäftsführender Partner bei STEIN Rechtsanwälte Steuerberater in Köln

Der Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung des Stollfuß Verlags – Zweigniederlassung der Lefebvre Sarrut GmbH – zur Verfügung gestellt. Der Beitrag wurde im Newsletter eNews Steuern, Nr. 24/2021 v. 21.06.2021 veröffentlicht (www.stollfuss.de/newsletter).


Dr. Alexander Kersten