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STEUERGESTALTUNG

Die Gründe für eine Veränderung im unternehmerischen, betrieblichen oder privaten Bereich sind vielfältig, die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen sind es auch. Unser Rechtssystem lässt hierzu vielfältige Möglichkeiten zu, wie Unternehmen und Privatpersonen ihre Rechtsverhältnisse und Verträge regeln. Hierbei ist die Prüfung möglicher Rechts- und Steuerfolgen zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung eines Veränderungsprozesses. Denn die Steuern sind zwar selten der (einzige) Grund für eine Umstrukturierung (beispielsweise bei der Umwandlung des Unternehmens), sie sind jedoch häufig der Grund für deren Scheitern. Als Berater ist es daher unsere Aufgabe, im Vorhinein sämtliche rechtlichen und steuerlichen Folgen zu erkennen und Sie darauf hinzuweisen.

Mit unserem interdisziplinären Team helfen wir Ihnen, die gewünschte Veränderungen in der Unternehmensstruktur oder in Ihren privaten Vermögensverhältnissen rechtssicher und steueroptimal zu gestalten und umzusetzen. Mit unserer besonderen Expertise im Energie- und Steuerrecht und den angrenzenden Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts sind wir in der Lage, kreative und maßgeschneiderte Konzepte für Ihr konkretes Vorhaben, insbesondere mit energierechtlichem Bezug, zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen. 

Einen besonderen Schwerpunkt unserer gestaltungsberatenden Tätigkeit bildet die Unternehmens- und Vermögensnachfolge, die viele rechtliche Aspekte aus dem Zivil- und Steuerrecht sowie dem Erb- und Gesellschaftsrecht vereint und damit für auch den Berater eine besondere Herausforderung darstellt. Hierbei sind neben den ertragsteuerlichen, auch etwaige grunderwerbsteuerliche, umsatzsteuerliche und erbschaft- und die schenkungssteuerlichen Folgen zu beachten und nach Möglichkeit zu optimieren. Wir helfen Ihnen auch hier, vor dem Hintergrund Ihrer individuellen Verhältnisse die richtigen Wege zu einer passgenauen und rechtlich sowie steuerlich optimalen Lösung zu finden.

Kompetente und individuelle Beratung bieten wir Ihnen insbesondere zu den folgenden Themenschwerpunkten an

  • Umwandlung und Umstrukturierung von Unternehmen

  • Einbringung und Ausgliederung von Betrieben oder Teilbetrieben

  • Verlustnutzung und Vermeidung eines Verlustuntergangs im Unternehmen

  • Eintritt, Austritt und Wechsel von Gesellschaftern

  • Übertragung von Wirtschaftsgütern des Unternehmens

  • Unternehmensfinanzierung, insbesondere Gesellschafterfremdfinanzierung

  • Körperschaftsteuerliche, gewerbesteuerliche oder umsatzsteuerliche Organschaft

  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge

  • Nießbrauchgestaltungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge im Unternehmen

  • Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen nach steuerrechtlichen Vorgaben

  • Betriebsaufspaltung: Begründung, Auflösung und Sicherung

  • Auslagerung von Pensionszusagen

  • Strukturveränderung oder sonstige steuerliche Maßnahmen zur Vorbereitung eines Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs

  • Besteuerung von gemeinnützigen Körperschaften

  • Besteuerung der öffentlichen Hand (z.B. Betriebe gewerblicher Art)

  • Beratung bei Unternehmensgründung zur Rechtsformwahl aus steuerlichen Aspekten

  • Steuerrechtssichere Formulierung von Verträgen, z.B. bei der Formulierung von Darlehensverträgen, Mietverträgen, Anstellungsverträgen etc. zwischen Angehörigen oder zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen

  • Laufende steuerliche Beratung von Unternehmen, insbesondere auch bei Fragen des Internationalen Steuerrechts

  • Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe

  • Betriebsverpachtung und Betriebsunterbrechung

  • Vermeidung von steuerlichen Risiken bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern an das eigene Unternehmen (beispielsweise im Fall der Betriebsaufspaltung)

  • Steuerliche Gestaltung von Investitionen im privaten Bereich, insbesondere bei Immobilien im In- und Ausland

  • Gestaltung nichtgewerblicher Beteiligungsmodelle, beispielsweise als (typisch) stille Gesellschaft

  • Beratung und Gestaltung bei der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, die im Privatvermögen gehalten werden

  • Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge unter steuerlichen Aspekten

  • Nießbrauchgestaltungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge

  • Bewertung von Privatvermögen (beispielsweise Grundstücke) nach steuerrechtlichen Vorgaben

  • Umsatzsteuerberatung zu sämtlichen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Themen des Umsatzsteuerrechts