Sammelklage gegen Energieunternehmen wegen rechtswidriger Preisanpassungsklauseln

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen die Preisanpassungsklauseln von mehreren Energieversorgern erhoben. Mit den am OLG Hamm und OLG Schleswig-Holstein anhängigen Sammelklagen rügt er die drastischen Preiserhöhungen für Fernwärmeverträge und fordert direkte Rückerstattungen.

Hintergrund

Die Preisentwicklung für Fernwärme hat in den letzten Jahren bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zahlreiche Energieunternehmen, darunter E.ON Energy Solutions GmbH und HanseWerk Natur GmbH, waren maßgeblich beteiligt und erhöhten ihre Preise um mehrere hundert Prozent. Die Verbraucherzentrale zog das Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl (NRW) zum Vergleich heran, in dem der Brutto-Arbeitspreis zwischen 2020 und 2022 von 6,18 Cent pro Kilowattstunde auf 23,24 Cent anstieg. Anhand eines Jahresverbrauches von 15.000 Kilowattstunden rechnete sie für die Jahre 2021 und 2022 aus, dass Betroffene von Mehrkosten p.a. in Höhe von ca. 3.500,00 Euro betroffen waren.

Der Energielieferant ExtraEnergie GmbH ging sogar noch einen Schritt weiter und erhöhte die Preise für Strom- und Gaskunden trotz vereinbarter Preisgarantien. Bereits im März 2023 wehrte sich ExtraEnergie GmbH erfolglos gegen Klagen vor dem OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 318/22) mit der Begründung, die Beschaffungskosten hätten sich erhöht.

Nachhaltige Rechtsdurchsetzung durch Sammelklage

Die Verbraucherzentrale rät Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie kleineren Unternehmen dazu, sich gegen die Preiserhöhungen von E.ON, HanseWerk und ExtraEnergie zu wehren und sich der Sammelklage anzuschließen.

Die Sammelklage eröffnet den Verbraucherzentralen die Möglichkeit, in einem kollektiven Vorgehen gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern direkt vor Gericht einzuklagen. Sie beruht auf der EU-Verbandsklagerichtlinie (2020/1828), die im Wesentlichen vorsieht, dass qualifizierte Einrichtungen (u.a. Verbraucherschutzverbände) im Interesse der Verbraucher gegen Unternehmen Klage erheben können, die gegen verbraucherschützende EU-Vorschriften verstoßen. Ziel der Richtlinie ist es, die Bekämpfung von unerlaubten Geschäftspraktiken effektiv zu bekämpfen.

Im Rahmen der Sammelklage werden neben Zahlungsanträgen auch Vertragsauflösungen, Erstattungen sowie Ersatzlieferungen geltend gemacht. Zusätzlich bietet sie Rechtssicherheit, indem sie die Verjährung des Anspruchs hemmt. Das Prozessrisiko trägt nicht der Betroffene, sodass sich eine Klage auch bei geringen Streitwerten lohnen kann. Hat die Klage vor Gericht Erfolg, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher den Schadensersatz oder die Rückerstattung direkt zugesprochen. Dieser beschränkt sich jedoch nur auf den nachweislich entstandenen Schaden. Inwieweit sich der Anschluss an die Sammelklage lohnt, kann vorab auf der Webseite der Verbraucherzentrale geprüft werden.

Das Ergebnis der Sammelklage bleibt abzuwarten. Folgen OLG Hamm und OLG Schleswig-Holstein der Auffassung der Verbraucherzentrale, kommen auf die Energieversorger hohe Rückzahlungsforderungen.

Haben Sie weitere Fragen oder sind Sie von unrechtmäßigen Preissteigerungen betroffen, dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen kompetent zur Seite.