Ende der Förderung für Solaranlagen (PV-Anlagen) – wie geht es Ende 2020 weiter?

Die Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) führte zu einem Boom bei den privaten Solaranlagen. Zwanzig Jahre Förderung mit einer festen Einspeisevergütung erschienen damals lang und doch stehen nun die ersten Anlagen vor dem Ende der Förderung. Anlagen, die im Jahr 2000 oder eher in Betrieb genommen wurden, fallen mit Ablauf des 31.12.2020 aus der Förderung. Bei später in Betrieb genommenen Anlagen verschiebt sich das Förderende entsprechend. Es ist bereits seit Längerem erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die Förderungen zurückzuschrauben und zu einer marktorientierten Energiewirtschaft überzugehen. Die Förderungen werden schließlich aus der EEG-Umlage bezahlt, die jeden Stromkunden belasten.

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Arne Fleßer
Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie

Aufgrund der Vielzahl von Covid-19 Infektionen in Fleischwirtschaftsbetrieben im Frühjahr 2020 sind die Arbeitsbedingungen in den Fleischwirtschaftsbetrieben in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Die Bundesregierung sah sich zum Handeln gezwungen. Am 20.05.2020 hat die Bundesregierung Eckpunkte für ein „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ erstellt. Am 07.08.2020 wurde von der Bundesregierung ein Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes beschlossen.

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Arne Fleßer
Individuelle Netzentgelte

Mit der Festlegung BK 4 -13-739 hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte vom 11.12.2013 hatte die BNetzA Ende 2013 die kaufmännisch-bilanzielle Betrachtung bei der Ermittlung von Benutzungsstundenzahl und Verbrauchswerten im Rahmen der individueller Netzentgelte aufgrund stromintensiver Netznutzung gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV ausgeschlossen, sodass bei der Berechnung ab dem Anzeigejahr 2014ausschließlich tatsächlich-physikalisch geflossene Strommengen berücksichtigt werden konnten.

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Jasper Stein
Besondere Ausgleichsregelung – EEG Begrenzung – Änderungen für stromkostenintensive Unternehmen EEG 2017

Das neue EEG 2017 bringt Änderungen im Hinblick auf die Schwellenwerte bei der Stromkostenintensität von antragstellenden Unternehmen der Branche nach Liste 1 der Anlage 4 zu § 64 EEG mit sich. Während im EEG 2014 für die Antragsjahre 2015 und 2016 insoweit noch eine Stromkostenintensität dieser Unternehmen von 16 bzw. 17 Prozent nachgewiesen werden musste, ist nun nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) EEG 2017 eine Begrenzung der EEG-Umlage für solche Unternehmen schon ab einer Stromkostenintensität von 14% möglich.

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Jasper Stein
EEG-Umlage, Rechnung von Tennet TSO GmbH, Amprion GmbH, 50Herz Transmission GmbH oder TransnetBW GmbH

Gemäß § 74 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber unverzüglich die an Letztverbraucher gelieferte Energiemenge elektronisch mitzuteilen und bis zum 31. Mai die Endabrechnung für das Vorjahr vorzulegen. Dies gilt auch für Eigenversorger, also solche natürlichen oder juristischen Personen, die Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbrauchen, wobei der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt und welche gemäß § 61 EEG mit der EEG-Umlage teilweise belastet sein kann.

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Jasper Stein
Energierecht aktuell

Mit Ablauf des Februars 2016 waren Anlagenbetreiber, die nicht ausschließlich Strom voll einspeisen, verpflichtet, der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber mitzuteilen, dass u.a. Eigenverbrauch bestand. Mit Ablauf dieser Frist wurden unsere Anwälte im Energierecht in Köln – und im Speziellen der jeweilige Anwalt im Energierecht – stets mit wiederkehrenden Fragen von Mandanten konfrontiert.

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Jasper Stein
Meldepflicht von Anlagenbetreibern für Eigenverbrauch

Anlagenbetreiber im Sinne des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), die ihren selbst erzeugten Strom selber verbrauchen und so die EEG-Umlage ganz oder teilweise einsparen, sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 28.2.2016 für den Zeitraum 2014 und 2015 eine Meldung an den Netzbetreiber und/oder die Bundesnetzagentur zu tätigen.

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Jasper Stein